Die Hessische Hundeverordnung war schon schlimm genug:
„Gefährliche Hunde sind (neben bestimmten gelisteten Rassen, Anm. Karin) auch diejenigen, die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben oder die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen.“ (§ 2 Abs. 2 HundeVO).
Wird ein solcher Hund angezeigt, hat er in den meisten Fällen einen Wesenstest zu machen. Besteht er diesen nicht – und jetzt kommt es ganz dick im Vergleich zu anderen Bundesländern – ist der Hund einzuschläfern. Punkt! Keine Chance der Wiederholung. Und der Gesetzestext erlaubt eine Menge Interpretation!
Beispiel: Laß zwei Hunde miteinander spielen, das Spiel schlägt um in Agressionsverhalten (ist jedem schon mal passiert) und einer der Hunde trägt ein Löchli davon. Zeigt der Besitzer dieses „geschädigten“ Hundes den anderen an, kann es ganz schnell zum Wesenstest kommen.
Jetzt ist obiger Text noch erweitert worden:
„(Gefährliche Hunde sind) Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen“
Ich stelle mir da z. B. gerade den ein oder anderen Hund hier im Dorf vor, der auf seinem Grundstück hinter dem Zaun den Macker markiert. Das läßt sich doch prima als aggressives Verhalten deuten, das vermeintlich obige Annahme rechtfertigt. Das so ein Kandidat sofort den Mund hält und sich ganz friedlich verhält, wenn keine Zaun mehr dazwischen ist, nützt dem Angezeigten auch nichts, denn ist der Hund erst mal in der Mühle der Behörden, kommt er da kaum wieder raus.
Diese Hundeverordnung kann wirklich jedem Hund gefährlich werden, der natürliches Verhalten an den Tag legt. Vielleicht sollten wir uns in Zukunft ausgestopfte Hunde zulegen, die verhalten sich wenigstens gar nicht.